Ich hätte beim besagten Fall Zurechnung geprüft, mit dem Ergebnis, dass sowohl nach HGB als auch nach IFRS Leasing vorliegt und entsprechend die A-AG das Kraftwerk zu aktivieren hat.
Rückstellung für den Fixbetrag sehe ich nicht - dazu müsste er ja entweder der Höhe oder der Fälligkeit nach ungewiss sein, was beides nicht der Fall ist.
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